Corona in Deutschland - Der Versuch einer Aufklarung - Anonymus - Bücher - 978-3-9823274 - 9783982327457 - 25. April 2021
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Corona in Deutschland - Der Versuch einer Aufklarung

Anonymus

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Corona in Deutschland - Der Versuch einer Aufklarung

In Band 4 wurde gezeigt, dass die Neuinfektionszahlen in Deutschland während der ersten Welle bereits am 11. März 2020 ihr Maximum erreichten und seitdem kontinuierlich sanken (Quelle: Robert-Koch-Institut, "Tabelle mit Nowcastingzahlen", Spalte B; s. die Grafik auf dem Cover). Die freiwilligen Verhaltensänderungen der deutschen Bevölkerung hatten - unterstützt durch die Saisonalität des Virus - dazu geführt, dass das Coronavirus bereits am 12. März 2020 unter Kontrolle war, eine in Europa einzigartige Leistung. Dennoch beschlossen die Ministerpräsidenten am 22. März 2020 einen harten Lockdown, obwohl die Zahl der Neuinfektionen zu diesem Zeitpunkt bereits um mehr als 30 Prozent gesunken war. Schlimmer noch: Nach dem Lockdown sanken die Infektionszahlen nicht schneller als zuvor, der Lockdown war also auch völlig ineffektiv.
Bereits aus diesen beiden Gründen (der Lockdown der ersten Welle war weder erforderlich, noch geeignet, um die Infektionszahlen zu senken) hätten die Gerichte die Corona-Verordnungen umgehend für unwirksam erklären müssen. Das geschah jedoch nicht. Dieser fünfte Band der Reihe "Corona in Deutschland - Der Versuch einer Aufklärung" versucht, die Frage zu beantworten, warum die Gerichte so handelten. Es werden zwei Antworten gefunden:
1) Die Gerichte nahmen die Fakten gar nicht zur Kenntnis, obwohl sie nach § 86 Verwaltungsgerichtsordnung verpflichtet sind, "den Sachverhalt zu erforschen". Statt sich mit den Fakten des Epidemiegeschehens auseinanderzusetzen, stützten sie ihre Entscheidungen ausschließlich auf die Risikoeinschätzung des RKI. Die Gerichte wussten dabei nicht, dass diese Risikoeinschätzung des RKI ihre Grundlage im Nationalen Pandemieplan hat, und sie wussten ebenfalls nicht, dass aus diesen Risikoeinschätzungen zwar zahlreiche Maßnahmen abgeleitet werden können, dass sich die Maßnahmen eines Lockdowns (Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen) jedoch nicht darunter befinden.
2) Um sich nicht mit den Fakten auseinandersetzen zu müssen, entschieden sich die Gerichte bis heute für ein sehr simples Vorgehen: Sie verweigern einfach den Rechtsschutz. Meine beiden eigenen Verfassungsbeschwerden (1 BvR 900/20 und 1 BvR 1021/20) wurden nicht zur Entscheidung angenommen, mein Eilantrag im Rahmen des Normenkontrollverfahrens wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht beschieden und das Hauptverfahren ruht seit einem Jahr. Bis heute haben die deutschen Oberverwaltungsgerichte kein einziges Hauptverfahren eröffnet - bis heute verweigern die Gerichte die Kontrolle der Exekutive. Ganz offensichtlich verstehen sich die Gerichte in der Coronakrise nicht als die Kontrolleure der Exekutive, sondern als ihre Verbündete. Das bisherige Handeln der Gerichte in der Coronakrise ist nichts anderes als der größte Justizskandal in der Geschichte der Bundesrepublik.

Medien Bücher     Taschenbuch   (Buch mit Softcover und geklebtem Rücken)
Erscheinungsdatum 25. April 2021
ISBN13 9783982327457
Verlag 978-3-9823274
Seitenanzahl 78
Maße 152 × 229 × 4 mm   ·   117 g
Sprache Deutsch  

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